Die lokale Ebene
Kirchengemeinden - Kirchenvorstand
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt ist, kann sich um eine Kandidatur bewerben oder von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Er verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen, trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde.
Zur Zeit wird die Arbeit im Kirchenvorstand wird geleistet von neun Frauen und acht Männern im Alter von 26 bis 77 Jahren, wobei das Durchschnittsalter bei etwas über 56 Jahren liegt. Neben vielen „Alt-Usingern“ sind auch einige Neubürger vertreten, so können wir voneinander profitieren durch die Kenntnis etablierter Strukturen einerseits und das Wissen um die Lebenssituation Zugezogener, die meist im Rhein-Main-Gebiet arbeiten, andererseits.
Kirchengemeinden - Kirchenvorstand
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt ist, kann sich um eine Kandidatur bewerben oder von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Er verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen, trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde.
Zur Zeit wird die Arbeit im Kirchenvorstand wird geleistet von neun Frauen und acht Männern im Alter von 26 bis 77 Jahren, wobei das Durchschnittsalter bei etwas über 56 Jahren liegt. Neben vielen „Alt-Usingern“ sind auch einige Neubürger vertreten, so können wir voneinander profitieren durch die Kenntnis etablierter Strukturen einerseits und das Wissen um die Lebenssituation Zugezogener, die meist im Rhein-Main-Gebiet arbeiten, andererseits.
Die mittlere Ebene
Dekanate
Die Kirchenvorstände wählen die Vertretung ihrer Gemeinden in die Dekanatssynoden. Das sind die Parlamente auf der mittleren - der regionalen - Ebene. Ihre Mitglieder wählen beispielsweise den Dekan oder die Dekanin, bilden Ausschüsse und informieren über die Arbeit im Dekanat. Für eine Legislaturperiode wählen sie außerdem den Dekanatssynodalvorstand, der das Dekanat leitet und die Synodaltagungen vorbereitet. Die Dekanate haben durch die „Dekanatsstrukturreform“ in den vergangen Jahren mehr Verantwortung erhalten, damit sie sich zu einer „Kirche in der Region“ entwickeln.
Die Dekane oder Dekaninnen repräsentieren die Kirchenleitung in ihrer Region. Dazu gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer. Das bedeutet, dass die Dekane Mitarbeitergespräche führen, Urlaub genehmigen oder für eine Vertretung im Krankheitsfall sorgen. Nach außen hin vertreten sie das Dekanat, indem sie Ansprechpartner für den Bürgermeister oder Landrat sind.
Dekanate
Die Kirchenvorstände wählen die Vertretung ihrer Gemeinden in die Dekanatssynoden. Das sind die Parlamente auf der mittleren - der regionalen - Ebene. Ihre Mitglieder wählen beispielsweise den Dekan oder die Dekanin, bilden Ausschüsse und informieren über die Arbeit im Dekanat. Für eine Legislaturperiode wählen sie außerdem den Dekanatssynodalvorstand, der das Dekanat leitet und die Synodaltagungen vorbereitet. Die Dekanate haben durch die „Dekanatsstrukturreform“ in den vergangen Jahren mehr Verantwortung erhalten, damit sie sich zu einer „Kirche in der Region“ entwickeln.
Die Dekane oder Dekaninnen repräsentieren die Kirchenleitung in ihrer Region. Dazu gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer. Das bedeutet, dass die Dekane Mitarbeitergespräche führen, Urlaub genehmigen oder für eine Vertretung im Krankheitsfall sorgen. Nach außen hin vertreten sie das Dekanat, indem sie Ansprechpartner für den Bürgermeister oder Landrat sind.
Die gesamtkirchliche Ebene
Synode - Kirchenleitung - Leitende Geistliche Amt
Drei Leitungsgremien sind für die Belange der Gesamtkirche verantwortlich:
Synode - Kirchenleitung - Leitende Geistliche Amt
Drei Leitungsgremien sind für die Belange der Gesamtkirche verantwortlich:
- Die Synode der EKHN , sie beschließt die Gesetze und Verordnungen der Landeskirche.
- Die Kirchenleitung, sie ist das ausführende Organ der Kirchensynode und
- das Leitende Geistliche Amt, das für die geistliche Leitung der EKHN verantwortlich ist.