
Ein bissl Arbeitserleichterung
von Dirk BaasZugegeben, mit der Person von Edmund Stoiber, einst Ministerpräsident im Freistaat Bayern und auch mal Kanzlerkandidat der Union, können nur noch die älteren Semester etwas anfangen. Aber aus aktuellem Anlass beziehen wir uns als Förderverein bewusst auf die ebenfalls weitgehend in Vergessenheit geratene Expertise des schnellsprechenden und gerne Silben verschluckenden CSU-Politikers. Der hat sich in ehrenamtlicher Mission ab 2007 sieben Jahre lang um den dringend gebotenen Bürokratieabbau in der EU bemüht – und dabei unvermeidlich an Don Quichote erinnert. Um Bürokratieabbau im Kleinen geht es nun auch im Verein, darum, den Verwaltungsaufwand „ein bissl“ einzudämmen, Arbeit und Kosten zu sparen. Wir haben uns an Stoibers Wirken herangepirscht, dessen große Visionen - und angeblichen Erfolg von milliardenschweren Einsparungen durch weniger Papierkrieg - auf lokale Ebene heruntergebrochen. 2025, ganz gemäß aktueller Rechtslage, wollen wir die Zahl der auszustellenden und zu verteilenden jährlichen Spendenquittungen reduzieren. Dazu muss man wissen: Für Spenden bis 300 Euro (Kleinspenden) genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Spendennachweis, zum Beispiel der Kontoauszug. Künftig bekommen also unsere Spender nur noch dann eine Spendenbescheinigung, wenn sie mehr als eben jene 300 Euro für den guten Zweck gegeben haben. Und, soviel Service muss sein, wenn sie ausdrücklich auch bei kleineren Spenden darum bitten. Wir hoffen auf ein „bissl“ Verständnis.

Spenden und wofür
Die Förderer und Spender bestimmen den Spendenzweck. Der EvF ist der Makler zwischen den Gebern und den Empfängern. Hier sehen Sie, mit welchen Mitteln wir die Ev. Kirchengemeinde Usingen unterstützen konnten.Alles gut angelegte Investitionen in die Zukunft der Ev. Kirchengemeinde Usingen!
Spenden der Förderer an die Ev. Kirchengemeinde Usingen
- Ferbruar 2025
€ 750,00 für die Gemeindepflegerin
€ 430,00 für den Kirchenchor
€ 60,00 für den Posaunenchor
€ 325,00 für die Seniorenarbeit
€ 255,00 für den Erhalt des Kirchengebäudes und der Orgel
€ 100,00 für den Erhalt des Kirchengebäudes
€ 75,00 für den Erhalt der Orgel
€ 1.000,00 für die Kirchenmusik, allgemein
€ 700,00 für den Gemeindebrief - Januar 2025
€ 1.200,00 für Kinder, Jugend und Familie - Dezember 2024
€ 1.000,00 für die Seniorenarbeit
€ 1.360,00 für die Kirchenmusik
€ 225,00 für die Seniorenarbeit
€ 225,00 für den Erhalt der Orgel
€ 125,00 für die Kirchenmusik, allgemein
€ 100,00 für den Erhalt des Kirchengebäudes
€ 100,00 für den Erhalt der Orgel - Oktober 2024
€ 2.000,00 für den Erhalt der Orgel - September 2024
€ 600,00 für den Seniorenchor
€ 600,00 für den Härtefond
€ 2.000,00 für das Konzertprojekt Weihnachtsoratorium - August 2024
€ 200,00 für den Erhalt der Orgel
€ 350,00 für die Kirchenmusik, allgemein - Juli 2024
€ 250,00 für die Gemeindepflegerin
€ 200,00 für den Erhalt des Kirchengebäudes
€ 430,00 für den Kirchenchor - April 2024
€ 200,00 für den Härtefond
€ 255,00 für den Erhalt von Kirchengebäude und Orgel
€ 100,00 für den Erhalt des Kirchengebäudes
€ 60,00 für den Posaunenchor - März 2024
€ 750,00 für die Kirchenmusik, allgemein
€ 700,00 für den Gemeindebrief
€ 500,00 für Kinder, Jugend und Familie
€ 300,00 für die Seniorenarbeit
€ 750,00 für die Gemeindepflegerin