
Betreuungszeiten und Gebühren
Stand Januar 2025Wir bieten verschiedene Betreuungsmöglichkeiten an, die Sie bitte der folgenden Gebührentabelle entnehmen möchten.
In der Betreuungsgebühr für den Besuch der Kindertagesstätte sind die Getränke enthalten. Die Gebühren für das Mittagessen entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle.
Gebühren für jeweils einen Monat | |
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Betreuungszeit für Ü3 Kinder | Erstkind |
montags bis freitags von 7:30 - 13:00 Uhr | kostenfrei |
montags bis freitags von 7:30 - 14:00 Uhr | 66,13 € |
montags bis freitags von 7:30 - 15:00 Uhr | 102,06 € |
montags bis freitags durchgehend von 7:30 - 16:30 Uhr | 156,96 € |
zusätzliche Betreuungsstunde | 15,83 € |
Einnahme von Mittagessen bei 5 Tagen je Woche (buchbar ab Betreuungszeit bis 14:00) | 90,00 € |
Gebühren für jeweils einen Monat | ||
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Betreuungszeit für U3 Kinder | Erstkind | Zweitkind *) |
montags bis freitags von 7:30 - 13:00 Uhr | 198,50 € | 99,42 € |
montags bis freitags von 7:30 - 14:00 Uhr | 236,79 € | 118,39 € |
montags bis freitags von 7:30 - 15:00 Uhr | 274,74 € | 137,36 € |
montags bis freitags durchgehend von 7:30 - 16:30 Uhr | 331,65 € | 165,82 € |
zusätzliche Betreuungsstunde | 15,28 € | 7,64 € |
Einnahme von Mittagessen bei 5 Tagen je Woche (buchbar ab Betreuungszeit bis 14:00) | 90,00 € | 90,00 € |
*) Sofern zwei oder mehr Kinder unter 3 Jahren gleichzeitig die Kindertageseinrichtung besuchen, beträgt der Kostenbeitrag für ein zweites Kind die Hälfte, und jedes weitere Kind unter 3 Jahren ist kostenfrei.
In wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren beim zuständigen Kreisjugend- bzw. Kreissozialamt beantragt werden.
In wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren beim zuständigen Kreisjugend- bzw. Kreissozialamt beantragt werden.