Auszeit?
Auszeit beenden
1. Gottesdienste
und alle Formen der Verkündigung

2. Seelsorge
Besuche durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Gemeinde, Betreuung und Hilfe von Menschen in Not.

3. Kirchenmusik
Kinder und Jugendarbeit durch gemeinsames Singen und musizieren, die vokale und instrumentale Chorarbeit für alle Altersgruppen, Orgelkonzerte, musikalische Veranstaltungen mit christlichem Inhalt.

4. Jugend- und Familienarbeit
in den Gruppen der Kirchengemeinde, gemeinsame Freizeiten der Kirchengemeinde.

5. Seniorenarbeit
Veranstaltungen für ältere Menschen, Fahrten und Freizeiten für Senioren.

6. Kommunikation
mit Menschen innerhalb und außerhalb der Gemeinde, Öffentlichkeitsarbeit, Homepage, Pressearbeit, Gemeindebrief und andere Medien, sowie die Verbreitung von Wort und Schrift, die in engem Zusammenhang mit unserem Auftrag als Gemeinde Christi stehen.

7. Erhaltung der Gebäude Kirche und Gemeindehaus sowie der Orgel
Ausbau der Jugendraumes im Kellergewölbe des Gemeindehauses, Behinderten-Toilette, Renovierungen im Gemeindehaus, Instandhaltung der Orgel .

Die Satzung des EvF

In der Satzung ist der Handlungsrahmen des Fördervereins festgelegt. Sie stellt sicher, dass alle Mittel dem einzigen Zweck "Lebendige Kirchengemeinde" zufließen und regelt die übrigen in einem Verein üblichen Vorgänge.


Download der Satzung: Satzung-11.2021.pdf (142,06 KB)