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Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einem Pfarrer / bei einer Pfarrerin oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun.
Wenn Sie sich an einen Pfarrer / eine Pfarrerin gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben. Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes.
Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich gibt es also keine "Kündigung", keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

Um mit der Evangelischen Kirche in Kontakt zu treten, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben oder uns anrufen.